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Kind erhält € 25.000,- von haftenden Ärzten

Kind erhält € 25.000,- von haftenden Ärzten

In seinem Urteil vom 31.10.2016, Az.: 3 U 173/15 hat das Oberlandesgericht Hamm, einem Kind einen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von € 25.000,00 zugesprochen.
Verurteilt wurden ein Kinderarzt und ein Orthopäde. Der Kinderarzt hat bei der U3-Untersuchung des Kleinkindes eine Reifeverzögerung seiner Hüfte aufgrund einer falschen Diagnose verkannt. Daran schloss sich der nächste Behandlungsfehler eines Orthopäden an, der zur späteren Abklärung eines auffälligen Gangbildes des Kindes röntgenologische Befunde oder Kontrollen im engen zeitlichen Abstand versäumt hat. 
Infolge dieser beiden Fehler hatte sich bei dem Kind eine Hüftgelenksluxation (=ausgekugeltes Hüftgelenk) ausgebildet. Diese musste operativ versorgt werden.

Die beiden Ärzte wurden als Gesamtschuldner verurteilt, an das Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00 und weitere € 5.000,00 zu zahlen.

https://www.justiz.nrw.de/…/j2016/3_U_173_15_Urteil_2016103…